Altfahrzeug Rücknahme
Hochwertiges Recycling, umweltschonende Entsorgung.
Umweltschutz
Die umwelt- und recyclinggerechte Konstruktion hat einen hohen Stellenwert bei der Entwicklung unserer Fahrzeuge. Ein gutes Beispiel ist der Einsatz von sortenreinen Materialien bei Stoßfängern und Unterbodenverkleidungen. Diese erlauben eine einfache Demontage und ein hochwertiges, stoffliches Recycling.
Darüber hinaus verwenden wir bei unseren Fahrzeugen nachwachsende Rohstoffe wie Kokosfasern oder Sisal sowie Recyclatwerkstoffe. Auch diese Materialien tragen dazu bei, unsere Fahrzeuge umweltschonender und recyclingfähig zu machen.
In den Umweltleitlinien der Daimler AG verpflichten wir uns, die Umweltverträglichkeit unserer Produkte ständig zu verbessern. An diesem Maßstab orientieren wir uns täglich, um die Umweltbilanz unserer Fahrzeuge weiter zu optimieren.
Rücknahme
Kostenlose Altfahrzeug-Rücknahme mit Verwertungsnachweis.
Als Mercedes-Benz Kunde und Letzthalter des Fahrzeuges haben Sie die Möglichkeit, Ihr altes Fahrzeug an uns zurückzugeben. Dazu muss Ihr Fahrzeug folgende Bedingungen erfüllen:
- Es handelt sich um einen Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen oder Transporter bis zu 3,5 t
- Alle wesentlichen Bestandteile wie Antrieb (Motor, Getriebe usw.), Fahrwerk, Karosserie, Katalysator oder elektronische Steuergeräte sind im Fahrzeug vorhanden
- Es befindet sich kein Abfall im Fahrzeug
- Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens einen Monat in einem Land der Europäischen Union zugelassen
- Die Zulassungsdokumente werden mit übergeben
Um Ihr Altfahrzeug abmelden zu können, benötigen Sie einen so genannten Verwertungsnachweis. Dieser Verwertungsnachweis bestätigt, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde. Er darf nur von zertifizierten Demontagebetrieben, zertifizierten und autorisierten Annahmestellen oder vom Hersteller benannten Rücknahmestellen ausgestellt werden.
Verwertung
Was passiert nach der Rücknahme?
Nach der Rücknahme wird das Fahrzeug zunächst trockengelegt. Dazu werden sämtliche Betriebsflüssigkeiten wie beispielsweise Öl oder Bremsflüssigkeit entfernt und recycelt. Anschließend werden wiederverwendbare Teile sowie verwertbare Materialien demontiert. Die verwertbaren Materialien wie Glas, Reifen, große Kunststoffteile usw. werden entlang gesonderter Recyclingwege aufbereitet. Die Restkarosserie wird geschreddert, in die unterschiedlichen Fraktionen getrennt und dann weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückgeführt.
Gesetzliche Vorschriften
Die gesetzlichen Vorschriften für Altfahrzeuge.
In der EU besteht ein einheitlicher Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen. Dabei gilt das Prinzip der Produktverantwortung der Hersteller.
Der Rechtsrahmen wird definiert durch die EU-Richtlinie 2000/53/EG zur Rücknahme von Altfahrzeugen durch die Mitgliedsstaaten.
In Deutschland wurde die Altfahrzeug-Richtlinie durch das Altfahrzeug-Gesetz und die Altfahrzeug-Verordnung umgesetzt. Beide Regelungen sind am 1. Juli 2002 in Kraft getreten.